Entscheidungen zu § 36a Abs. 4 RGV

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1996/7/3 95/12/0295

Der Beschwerdeführer steht als Inspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle war in dem in Frage stehenden Zeitraum das Postamt A, sein ständiger Wohnort S. In der Zeit vom 23. November bis 21. Dezember 1993 war der Beschwerdeführer zum Postamt O aus dienstlichen Gründen als "Springer" (Amtsleiter) dienstzugeteilt. Hiefür erhielt der Beschwerdeführer einen Reisekostenvorschuß in der Höhe von S 15.000,-- ausbezahlt. Mit Reiserechnung vom 22... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.07.1996

RS Vwgh 1996/7/3 95/12/0295

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/02 Gehaltsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: GehG 1956 §13a;RGV 1955 §36a Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: § 13a GehG "Ersatz zu Unrecht empfangener Leistungen" kann nicht auf die Hereinbringung eines Vorschußrestes iSd § 36a Abs 4 RGV angewendet werden, weil der Begriff "Vorschuß" von vornherein eine Abrechnung und allfällige Rückzahlung voraussetzt und eine solche Zahlun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.07.1996

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