Auf Grund der Beschwerde und des angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer steht als Oberst in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Wirkung vom 1. September 1994 wurde er von seiner bisherigen Dienststelle in Amstetten zum Korpskommando III in Baden versetzt. Er übersiedelte am 31. Oktober 1994 zunächst allein nach Neunkirchen und führte dort einen zweiten Haushalt. Den aus diesem Teilumzug g... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §32 Abs2;RGV 1955 §32 Abs3;RGV 1955 §36 Abs2;
Rechtssatz: In § 32 Abs 2 RGV und § 32 Abs 3 RGV wurden - wenn auch aufeinander bezogene - selbständige Ansprüche der Umzugsvergütung geschaffen. § 32 Abs 3 erster Satz RGV bringt durch das Wort "vorerst" lediglich die zeitliche Abfolge selbständiger Ansprüche zum Ausdruck. § 36 Abs 2 RGV kommt daher für jeden der bei... mehr lesen...