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63/05 ReisegebührenvorschriftNorm
RGV 1955 §32 Abs2;Rechtssatz
In § 32 Abs 2 RGV und § 32 Abs 3 RGV wurden - wenn auch aufeinander bezogene - selbständige Ansprüche der Umzugsvergütung geschaffen. § 32 Abs 3 erster Satz RGV bringt durch das Wort "vorerst" lediglich die zeitliche Abfolge selbständiger Ansprüche zum Ausdruck. § 36 Abs 2 RGV kommt daher für jeden der beiden Ansprüche nach § 32 Abs 3 RGV zur Anwendung. § 32 Abs 3 zweiter Satz RGV setzt nicht den tatsächlichen Bezug der Teil-Umzugsvergütung nach § 32 Abs 3 erster Satz RGV voraus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997120294.X01Im RIS seit
20.11.2000