Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor der Bundespolizei (vormals Bundesgendarmerie) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war in den im Beschwerdefall relevanten Zeiträumen der Grenzüberwachungsposten X. Mit Befehl des Landesgendarmeriekommandos vom 19. April 2004 GZ. 2433/18-OEA/04 wurden die Beamten des Grenzüberwachungspostens X mit Wirkung vom 1. Mai 2004 mit der Grenzkontrolle beauftragt und festgestellt, dass die Dienstfahrten mit... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;RGV 1955 §25c Abs1;
Rechtssatz: Insofern der Beschwerdeführer die mangelnde Bestimmtheit des Spruches des mit dem angefochtenen Bescheid bestätigten erstinstanzlichen Feststellungsbescheides (mit dem festgestellt wurde, dem Beschwerdeführer gebühre "aus Anlass der Dienstverrichtung auf der Grenzkontrollstelle (jetzt Grenzpoli... mehr lesen...