Entscheidungsgründe: Die Beschwerdeführerin (BF) begehrte mit Mail vom 23.01.2019 gegenüber der belangten Behörde, dem Personalamt Klagenfurt der Österreichischen Post AG, die Zahlung von Euro 1.428,30 für dort aufgegliederte Zeiträume von 01.09.2018 bis 31.12.2018 an Reisegebühren aufgrund einer Dienstzuteilung. Nach Verbesserungsauftrag vom 13.6.2019 erfolgte ein Verbesserungschreiben der BF vom 26.06.2019. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag auf Auszahlung der geg... mehr lesen...