Norm: RGV §2
Rechtssatz: Der Besuch eines von der Arbeitsmarktverwaltung im Rahmen ihrer arbeitsmarktpolitischen Förderungsmaßnahmen (§§ 19 ff AMFG BGBl 1969/31) organisierten Kurses ist eine Dienstreise (§ 2 Abs 1 RGV) und keine Dienstzuteilung (§ 2 Abs 3 RGV), weil keine - sei es auch nur vorübergehende - "Dienstleistung" der Arbeitnehmer bei einer anderen "Dienststelle" vorliegt; überdies sind die Teilnehmer während der Dauer des Kurses nich... mehr lesen...