Der Beschwerdeführer steht als Polizeibeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist der Bundespolizeidirektion Wien zur Dienstleistung zugewiesen. Der Beschwerdeführer wurde am Landesgericht für Strafsachen Wien im Hinblick auf von ihm in Ausübung seines Exekutivdienstes getroffene Wahrnehmungen als Zeuge vernommen. Zu dieser Zeugeneinvernahme reiste der Beschwerdeführer von Oberrabenthan (ca. 149 Kilometer) an. Sein nach der Vernehmung geste... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: BDG 1979 §145;GebAG 1975 §3 Abs2;RGV 1955 §15; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2006/17/0037 E 30. Juni 2006
Rechtssatz: Zeugenaussagen eines Beamten des Exekutivdienstes sind auf Grund einer in Ausübung des Exekutivdienstes getroffenen Wahrnehmung gemäß § 145 BDG 1979 als Dienstzeit und ... mehr lesen...