Die klagende Verlegerin ist auf Grund eines mit dem italienischen Originalverlag G. Ricordi & C. abgeschlossenen Subverlagsvertrages Inhaberin der alleinigen und ausschließlichen Werknutzungsrechte der graphischen Vervielfältigung und Verbreitung - einschließlich des Rechtes der Übersetzung in die deutsche Sprache - an der Oper "Otello" (deutsch: "Othello") von Giuseppe Verdi (Libretto: Arrigo Boito) für das Gebiet der Republik Österreich. Die Oper "Otello" wurde am 5. 2. 1887 in ... mehr lesen...