Norm: ABGB §1175UrhG §11 Abs3 UrhG
Rechtssatz: Durch die Verbindung von mehreren selbstständigen Werken entsteht keine Miturheberschaft; dies auch dann nicht, wenn die Werke zum Zweck ihrer Verbindung geschaffen wurden. An den in der Regel selbstständig verwertbaren Werken besteht allerdings Teilurheberschaft. Durch die Werkverbindung entsteht zwischen den beteiligten Urhebern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach §§ 1175 ff ABGB. ... mehr lesen...
Norm: UrhG §94UrhG §98 Abs1UrhG §98 Abs2
Rechtssatz: Die §§ 94 und 98 UrhG werden durch das unmittelbar anwendbare Diskriminierungsverbot nach Art 12 EG-V bzw Art 4 EWR-Abkommen modifiziert. Denn das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte fallen wegen ihrer Auswirkungen auf den innergemeinschaftlichen Austausch von Gütern und Dienstleistungen in den Anwendungsbereich dieser Rechtsakte. Ein Urheber aus einem Mitgliedstaat der Gemeinschaft ... mehr lesen...
Norm: ZPO §1 AcUrhG §94UrhG §95
Rechtssatz: Für die Klagslegitimation des Urhebers ist die Frage der Staatsbürgerschaft unerheblich, wenn das Werk im Inland erschienen ist. Entscheidungstexte 4 Ob 317/78 Entscheidungstext OGH 07.03.1978 4 Ob 317/78 Veröff: ÖBl 1978,107 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:... mehr lesen...