Norm: EG Amsterdam Art234UrhG §81 Abs1aUrhG §87b Abs3EG-RL 2001/29/EG - Info-Richtlinie 32001L0029 Art5 Abs1 litaEG-RL 2001/29/EG - Info-Richtlinie 32001L0029 Art8 Abs3EG-RL 2004/48/EG - Enforcement-Richtlinie geistiges Eigentum 32004L0048 Art8 Abs3EG-RL 2002/58/EG - Datenschutz-Richtlinie elektronische Kommunikation 32002L0058 Art6EG-RL 2002/58/EG - Datenschutz-Richtlinie elektronische Kommunikation 32002L0058 Art15
Rechtssatz: Dem Gerichtshof... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt römisch eins. Sachverhalt Die Klägerin ist eine Verwertungsgesellschaft nach dem österreichischen Verwertungsgesellschaftengesetz. Sie nimmt die Rechte der Tonträgerhersteller (Hersteller von Schallträgern) an ihren weltweit produzierten Aufnahmen sowie die Rechte der ausübenden Künstler (der an Schallaufnahmen mitwirkenden Künstler) an ihren Darbietungen in Österreich treuhändig wahr. Dies gilt vor allem für das Recht der Vervielfältigung und Verbreitu... mehr lesen...