Entscheidungsgründe: Auf Grund zweier gesonderter Verlagsverträge, die der Kläger mit der Zweitbeklagten geschlossen hatte, brachte er in Buchform deren Werke "Gesundheit aus der Apotheke Gottes" und "Maria T***'S Heilerfolge" heraus. Von dem erstgenannten Buch, das in sieben Sprachen übersetzt wurde, hat der Kläger ca 3,500.000 Exemplare verkauft, von dem zweitgenannten - in drei Sprachen übersetzten - Buch ca 350.000 Exemplare. Zwischen dem Kläger und der Zweitbeklagten ist zu 1... mehr lesen...
Norm: UrhG §80UrhG §84 Abs2
Rechtssatz: § 80 UrhG hat zur Voraussetzung, daß derjenige, der den Titelschutz in Anspruch nimmt, den Titel - im Verhältnis zum Verletzer - befugterweise benutzt. Soweit daher der gemäß § 84 Abs 2 UrhG klagelegitimierte Verleger eines Sprachwerkes eine Titelverletzung gegen den Urheber des Werkes selbst geltend macht, kommt es darauf an, ob ihm mit dem Verlagsvertrag auch die Titelrechte übertragen worden sind und ... mehr lesen...