Norm: ABGB §1175UrhG §11 Abs3 UrhG
Rechtssatz: Durch die Verbindung von mehreren selbstständigen Werken entsteht keine Miturheberschaft; dies auch dann nicht, wenn die Werke zum Zweck ihrer Verbindung geschaffen wurden. An den in der Regel selbstständig verwertbaren Werken besteht allerdings Teilurheberschaft. Durch die Werkverbindung entsteht zwischen den beteiligten Urhebern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach §§ 1175 ff ABGB. ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Der Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit liegt nur dann vor, wenn der Akteninhalt in einem wesentlichen Punkte unrichtig wiedergegeben wird, nicht aber dann, wenn das Gericht auf Grund richtig dargestellter Beweisergebnisse zu Feststellungen oder rechtlichen Schlussfolgerungen in einer bestimmten Richtung gelangt (Fasching IV 318 f; JBl 1955, 503; SZ 70/99; RIS-Justiz RS0043324). 1. Der Revisionsgrund der Aktenwidrigke... mehr lesen...
Norm: UrhG §83
Rechtssatz: Die in Verfahren nach dem UrhG gleich wie in Verfahren nach dem UWG zu beurteilende Wiederholungsgefahr ist nur dann weggefallen, wenn das Verhalten des Beklagten nach der Beanstandung eine ernstliche Sinnesänderung erkennen läßt. Hält er seinen Antrag auf Abweisung der Klage oder auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung mit der
Begründung: aufrecht, zu beanstandeten Handlung berechtigt zu sein, ist Wiederholungsgef... mehr lesen...
Norm: UrhG §21UrhG §83
Rechtssatz: Der Architekt hat bei einer unbefugten Änderung seines Werkes lediglich den Anspruch auf Ausschilderung. Entscheidungstexte 3 Ob 383/56 Entscheidungstext OGH 17.10.1956 3 Ob 383/56 Veröff: SZ 29/70 3 Ob 279/57 Entscheidungstext OGH 03.07.1957 3 Ob 279/57 Zweiter Rechtsgang zu 3 Ob 383/5... mehr lesen...