Entscheidungsgründe: Der Erstkläger ist einziger Erbe und Gesamtrechtsnachfolger nach seinem Vater Sigurd B*****. Er ist Herausgeber und Chefredakteur der Zweitklägerin und hat eine leitende Funktion in der „Glaubensgemeinschaft der Norweger“, die auch unter dem Namen „Smiths Freunde“ oder „Norweger“ bekannt ist. Die Zweitklägerin ist Werknutzungsberechtigte im Sinn des § 24 Abs 1 zweiter Satz UrhG an den Werken der norwegischen Schriftsteller Aksel J. Smith, Johan O. Smith und Eli... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Gitschthaler als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Verwertungsgesellschaft *****, vertreten durch Hon. Prof. Dr. Michel Walter, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Tourismusverband K*****, ve... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Nach der jüngeren Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs ist das Fehlen einer besonderen Dringlichkeit oder Eilbedürftigkeit gesetzlich jedenfalls nicht als Hindernis für die Erlassung einer einstweiligen Verfügung vorgesehen, weil gemäß § 24 UWG zur Sicherung der in diesem Gesetz bezeichneten Unterlassungsansprüche einstweilige Verfügungen erlassen werden können, auch wenn die in § 381 EO bezeichneten Voraussetzun... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der internationalen Wortmarke "BOSS" IR 256092 für Waren der Klasse 25 (Bekleidung). Diese Marke mit Priorität vom 7. 12. 1979 ist seit 9. 10. 1980 für den Bereich der Republik Österreich rechtswirksam. Das Unternehmen Hugo Boss wurde 1923 als Kommanditgesellschaft gegründet. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Kommanditgesellschaft in eine Gesellschaft mbH und schließlich Mitte der 80er-Jahre in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Bis Anfang... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Im Gegensatz zu den verschuldensunabhängigen Ansprüchen auf Unterlassung und Beseitigung setzt der auf § 87 UrhG gegründete Schadenersatzanspruch Verschulden voraus, wobei leichte Fahrlässigkeit genügt. Die Frage, ob die Beklagte als Herausgeberin eines Erotikmagazins bei Entgegennahme des Inserats schuldhaft gehandelt hat, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, eine über diesen hinausgehende Bedeutung kommt ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die gesetzliche Interessenvertreterin der praktischen Ärzte und Fachärzte in Oberösterreich; gemäß § 38 ÄrzteG ist sie ua dazu berufen, die gemeinsamen beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Belange ihrer Mitglieder wahrzunehmen und zu fördern. Der Beklagte bezeichnet sich gelegentlich als "Heilpraktiker"; er behandelt in seinem Wohnhaus Personen gegen verschiedenen Schmerzzustände, wie Kreuzschmerzen, Nervenentzündungen oder Rheumatismus. Zur ... mehr lesen...
Begründung: Am 28. und 29. April 1988 erteilte das Bundesministerium für Landesverteidigung (im folgenden BMLV) der C***** Trickfilm Gesellschaft mbH auf Grund deren Anbots den Zuschlag zur Lieferung der beiden "Tonbildschauen" TBS-08 "ABC-Selbstschutz" und TBS-09 "ABC-Beobachtung", jeweils bestehend aus 71 Dias und einer einseitig bespielten Compact-Musikkassette in einer Auflage von je 170 Stück, an das Heeres-Feldzeuglager Wien. Die dem jeweiligen Zuschlag beigelgte Leistungsbesc... mehr lesen...
Norm: UrhG §81 Abs2
Rechtssatz: Eine Gefährdungsbescheinigung ist nach § 81 Abs 2 UrhG ebensowenig erforderlich wie nach § 24 UWG. Entscheidungstexte 4 Ob 390/86 Entscheidungstext OGH 05.05.1987 4 Ob 390/86 Veröff: ÖBl 1988,78 = MR 1988,91 (M Walter) 1 Ob 28/91 Entscheidungstext OGH 20.11.1991 1 Ob 28/91 Veröff: ... mehr lesen...
Norm: dUWG §25UWG §24UrhG §81 Abs2
Rechtssatz: Die dem § 24 Satz 1 UWG weitgehend inhaltsgleiche Bestimmung des § 25 dUWG wird von der herrschenden Lehre und Rechtsprechung in der BRD dahin verstanden, daß der Antragsteller damit von der sonst notwendigen Glaubhaftmachung des sogenannten "Verfügungsgrundes" (also der "Dinglichkeit" oder "Eilbedürftigkeit" der beantragten Sicherungsnaßnahme) befreit wird; ob die dazu entwickelten Grundsätze ganz... mehr lesen...