Begründung: Der uneheliche Vater der Minderjährigen, die von ihrer Mutter betreut wird, war seit 1. 9. 1987 verpflichtet, für seine Tochter einen monatlichen Unterhaltsbetrag von S 2.600,- zu bezahlen. Am 21. 11. 1989 beantragte er, die monatlichen Unterhaltsbeträge ab 1. 12. 1989 auf S 1.710,- herabzusetzen, weil er aus gesundheitlichen und familiären Gründen den Beruf des Fernfahrers aufgegeben habe und nur eine Arbeitslosenunterstützung von monatlich S 9.000,- beziehe. Am 23. 8. ... mehr lesen...
Begründung: Der Vater beantragte unter Hinweis auf sein etwas gesunkenes Einkommen, auf einen neuen Sonderbedarf (PKW-Kosten, die für die Betreuung kränklicher Eltern anfallen) und die höhere Lehrlingsentschädigung seiner Tochter die gänzliche Befreiung von der Leistung eines Unterhaltsbetrages, welcher bisher mit 1.250 S festgesetzt war. Die Mutter stimmte einer Herabsetzung auf 1.000 S zu, sprach sich aber gegen eine gänzliche Unterhaltsenthebung aus, weil Martina immer noch auf... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Beschluß des Erstgerichtes vom 13.September 1988 wurden dem mj. Roland V*** für die Zeit ab 1.September 1988 bis 31. August 1991 Unterhaltsvorschüsse in der Höhe des Unterhaltstitels von S 2.200,-- bewilligt. Mit dem Schreiben vom 20.Dezember 1989 teilte die Bezirkshauptmannschaft Bludenz dem Erstgericht mit, daß der Minderjährige seit 1.September 1989 bei der Firma B*** in Bludenz als Stahlbauschlosser im Lehrverhältnis steht. Aus der dieser Mitteilung angesch... mehr lesen...