Begründung: Mit Eingabe vom 29. 7. 2010 beantragte der Jugendwohlfahrtsträger, den Vater des Minderjährigen ab 1. 7. 2010 zu einer Unterhaltsleistung von 240 EUR monatlich bzw gemäß § 382a EO zu einer vorläufigen Unterhaltsleistung von 130 EUR monatlich zu verpflichten. Zur
Begründung: wurde vorgebracht, dass der Vater keine Unterhaltsleistung erbringe und kein Unterhaltstitel bestehe. Der Vater, der schon seit Jahren keiner versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehe, könnte als... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Der rumänische Staatsbürger Danut R***** wurde mit Urteil des Bezirksgerichts Linz vom 2. 2. 2004, GZ 5 C 117/03b-7, als außerehelicher Vater des am 6. 6. 2001 geborenen minderjährigen Darian Danut P***** festgestellt und zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 155 EUR ab Geburt des Kindes verpflichtet. Weiters wurde Danut R***** mit Urteil des Bezirksgerichts Linz vom 6. 12. 2004, GZ 5 C 5/04h-21, als außerehelicher Vater der am 23. 10. 2003 geborenen Doro... mehr lesen...
Begründung: Der am 9. 4. 2000 geborene Dominik R***** ist der Sohn von Mariana P***** und Danut R*****; der Vater hat die Vaterschaft am 20. 4. 2000 anerkannt. Sowohl die Eltern als auch das Kind sind rumänische Staatsbürger. Im August 2003 stellte das durch den Jugendwohlfahrtsträger vertretene Kind den auf den Anspannungsgrundsatz gestützten Antrag, den Vater zu einem monatlichen Unterhalt in Höhe von 198 EUR ab 1. 8. 2003 zu verpflichten. Der Vater sprach sich gegen eine Unterh... mehr lesen...
Begründung: Die am 25. 12. 2005 geborene Susanna und die am 13. 10. 2008 geborene Sarah sind die Töchter von C***** E***** und I***** E*****. Deren Ehe ist seit 28. 4. 2009 rechtskräftig geschieden. Die Minderjährigen leben bei ihrer obsorgeberechtigten Mutter in Wien und sind - wie diese - österreichische Staatsbürger. Der Vater ist nigerianischer Staatsbürger und wurde am 15. 3. 2008 nach Nigeria abgeschoben. Sein derzeitiger Aufenthalt ist unbekannt. Mit Beschlüssen vom 2. 2. 2... mehr lesen...