Begründung: Der mj. Walter K***** und die mj. Marie-Luise K***** sind eheliche Kinder des Ing. Walter K***** und der Ing. Renate G*****. Die Ehe der Eltern wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes St. Pölten vom 31.10.1995 geschieden. Die Kinder befinden sich in Obsorge der Mutter. Mit Beschluß vom 14.11.1995 verpflichtete das Erstgericht den Vater, beginnend mit 1.6.1995 für den Unterhalt des mj. Walter monatlich S 4.900,-- und für den Unterhalt der mj. Marie-Luise monatlich S 3... mehr lesen...
Norm: UVG §5
Rechtssatz: Ein Unterhaltsvorschuß von siebzehn Schilling monatlich (= 2.000 Zloty) hätte lediglich den Charakter einer Symbolleistung. Wurden auch im UVG keine Mindestbevorschussungssätze festgesetzt, müßte doch bei einer Vorschußleistung in derart geringer Höhe von einer mißbräuchlichen Inanspruchnahme des Gesetzes gesprochen werden. Entscheidungstexte 7 Ob 571/93 Ents... mehr lesen...
Norm: UVG §5UVG §7 Abs1
Rechtssatz: Die Fälle, daß der Unterhaltsberechtigte eigene Einkünfte hat und daß er einen Teil seines Unterhaltsanspruches hereinbringen kann, beruhen zwar auf ähnlichen Wertungen, sind aber rechtlich nicht gleich, weil im ersten Fall der Beurteilung nach § 7 Abs 1 Z 1 UVG ein verminderter Unterhaltsanspruch (im Sinne der obigen Ausführungen zu § 140 Abs 3 ABGB) zugrunde zu legen ist, während im zweiten Fall der Unterha... mehr lesen...
Begründung: Die Kinder Kerstin *****, geboren am 27.Mai 1977, Birgit *****, geboren am 21.November 1978, und Christian *****, geboren am 19. Juni 1980, entstammen der mit Beschluß des Kreisgerichtes Steyr vom 14.Dezember 1983, GZ 2 Cg 232/83-5, einvernehmlich geschiedenen Ehe ihrer Eltern und befinden sich in der Obsorge der Mutter. Beschlußmäßig wurde der Vater am 11.November 1983 zur Leistung eines monatlichen Unterhaltes von je 1.000 S für jedes Kind verpflichtet und den Kindern ... mehr lesen...
Norm: UVG §5UVG §18
Rechtssatz: Eine stabile Teilleistung des Unterhaltsschuldners auf die laufenden Unterhaltsbeiträge ist ein Grund für eine entsprechend geringere weitere Unterhaltsbevorschussung. Der Versagungsgrund des § 18 Abs 2 UVG kann auch teilweise vorliegen. Entscheidungstexte 1 Ob 615/90 Entscheidungstext OGH 16.01.1991 1 Ob 615/90 Veröff: ÖA 1991,147 ... mehr lesen...