Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde fest, daß der Beschwerdeführerin ab 16. Jänner 1988 Sondernotstandshilfe im Ausmaß von täglich S 202,70 gebühre. Bei der Bemessung ging die belangte Behörde davon aus, daß der Beschwerdeführerin gemäß § 21 Abs. 3 AlVG ein Arbeitslosengeld von täglich S 220,30 zustünde. Die Sondernotstandshilfe sei für Arbeitslose, die für keinen zuschlagsberechtigten Angehörigen zu sorgen hätten, mit 92 Prozent des ... mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §20 Abs2 idF 1989/364;AlVG 1977 §38 idF 1989/364;AlVG 1977 §39 Abs4 idF 1989/364;UVG §4;UVG §6 Abs1;UVG §6 Abs2;
Rechtssatz: Bei Beurteilung der Frage, ob eigene Mittel des Zuschlagsberechtigten zur Deckung des Aufwandes für seinen angemessenen Lebensunterhalt ausreichen, sind grundsätzlich seine individuelle... mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: PG 1965 §49 Abs1;UVG;
Rechtssatz: Maßgebend für die Zuerkennung eines Unterhaltsbeitrages ist das Einkommen, dass der Angehörige tatsächlich bezieht. Darunter fallen auch Leistungen auf Grund des Unterhaltsvorschussgesetzes. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988120126.X07 Im RIS ... mehr lesen...