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20/02 FamilienrechtNorm
PG 1965 §49 Abs1;Rechtssatz
Maßgebend für die Zuerkennung eines Unterhaltsbeitrages ist das Einkommen, dass der Angehörige tatsächlich bezieht. Darunter fallen auch Leistungen auf Grund des Unterhaltsvorschussgesetzes.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988120126.X07Im RIS seit
26.02.2007Zuletzt aktualisiert am
11.04.2011