Entscheidungsgründe: Der Kläger erlitt insgesamt drei Arbeitsunfälle mit nachstehend beschriebenen Verletzungen: 1. Bei Schleifarbeiten an der Dachkonstruktion des firmeneigenen VW-Busses am 10. 5. 1994 durchschlug ein ca 12 mm langer Metallstift seine Schutzbrille und drang in sein linkes Auge ein und durchbohrte die Hornhaut. Die unfallbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit beträgt ab 20. 1. 2006 weiterhin 15 vH. Eine Veränderung ist nicht zu erwarten. 2. Am 19. 5. 1996 stieß der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 8. 1. 1944 geborene Kläger, ein Gendarmeriebeamter, erlitt am 4. 3. 1976 bei Ausübung des Dienstsports Schifahren einen Dienstunfall, bei dem er sich neben einer Teilverrenkung des rechten Schultergelenks einen vorerst nicht festgestellten Kompressionsbruch des 10. Brustwirbelkörpers zuzog. Er war nach dem Unfall im Krankenstand und trat den Dienst am 12. 3. 1976 wieder an. Die Unfallanzeige langte bei der beklagten Versicherungsanstalt öffentlich Bedie... mehr lesen...
Norm: ASVG §86 Abs4 Satz2B-KUVG §32 Abs3 Satz2
Rechtssatz: Für die Anwendbarkeit der Ausnahmeregelung des § 32 Abs 3 Satz 2 B-SVG (bzw. des § 86 Abs 4 Satz 2 ASVG) ist es erforderlich, dass dem Versicherten zum Zeitpunkt der späteren Antragstellung noch ein Anspruch auf Rentenleistungen zusteht. Hingegen lässt ein erst neu (oder wiederum) entstandener Anspruch eine rückwirkende Gewährung nicht zu. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erlitt am 20. 7. 1994 als KFZ-Mechanikerlehrling im Betrieb der Raiffeisen-Lagerhaus Zwettl regGenmbH einen Arbeitsunfall. Mit Schreiben vom 9. 2. 2000, das bei der beklagten Partei am 10. 2. 2000 einlangte, begehrte der Kläger die Zuerkennung einer Versehrtenrente für die Folgen seines am 20. 7. 1994 erlittenen Arbeitsunfalls. Mit Bescheid vom 21. 11. 2000 hat die beklagte Partei den Unfall des Klägers als Arbeitsunfall anerkannt, die durch diesen Un... mehr lesen...
Norm: ASVG §86 Abs4B-KUVG §32 Abs3
Rechtssatz: Die Zweijahresfrist des § 32 Abs 3 B-KUVG (§ 86 Abs 4 ASVG) ist eine materiellrechtliche Frist, weshalb der Postlauf in die Frist einzurechnen ist. Entscheidungstexte 10 ObS 87/93 Entscheidungstext OGH 30.06.1993 10 ObS 87/93 Veröff: SZ 66/80 = SSV-NF 7/64 10 ObS 263/93 Entschei... mehr lesen...