Begründung: Der in Großbritannien wohnhafte Antragsgegner ist der Vater von Lawrence, Christa und Penny F*****. Lawrence und Christa sind noch minderjährig, Penny wurde am ***** 2006 volljährig. Die Kinder lebten zumindest ab Anfang Oktober 2001 bei ihrer Mutter in Österreich. Da der Aufenthalt des Vaters damals unbekannt war, erhielten sie ab diesem Zeitpunkt Unterhaltsvorschuss nach § 4 Z 2 UVG. Der in Großbritannien wohnhafte Antragsgegner ist der Vater von Lawrence, Christa u... mehr lesen...
Begründung: Die mj Magdalena H***** befindet sich in Obsorge ihrer Mutter in der Bundesrepublik Deutschland. Beide sind deutsche Staatsbürger. Der außereheliche Vater wohnt und arbeitet in Österreich. Die Minderjährige beantragte, vertreten durch ihre Mutter, Unterhaltsvorschüsse ab 1. 11. 2003 von monatlich EUR 192,--. Das Erstgericht bewilligte die beantragten Unterhaltsvorschüsse und trug dem Vater auf, alle Unterhaltsbeträge mit schuldbefreiender Wirkung an die Bezirkshauptman... mehr lesen...
Norm: UVG §9UVG §30UVG §31UVG §34
Rechtssatz: Für Kinder nicht österreichischer Staatsbürgerschaft, die im Ausland leben, aber Anspruch auf Unterhaltsvorschüsse in Österreich haben, trifft die in § 9 UVG vorgesehene Zuständigkeit des österreichischen Jugendwohlfahrtsträgers namentlich zur Eintreibung des Unterhalts nicht zu; mangels eines solchen ausreichenden Inlandsbezuges tritt von vorne herein die Legalzession an den Bund gemäß § 30 UVG ein... mehr lesen...
Begründung: Die am 21. 3. 2001 geborene Minderjährige ist ein uneheliches Kind. Sie ist österreichische Staatsbürgerin und wird im Haushalt ihrer Mutter in Österreich betreut. Der Vater hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Nach der vom Landratsamt Traunstein (Kreisjugendamt) errichteten, vom Vater unterfertigten „Urkunde über die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung" vom 24. 4. 2001 erklärte der Vater, seinem Kinde ab dessen Geburt „Unterhalt beziffert bzw als Vomhun... mehr lesen...
Norm: EO §84EO §84aUVG §3 Z1UVG §31
Rechtssatz: Ein Unterhaltsschuldner, gegen den der Präsident des Oberlandesgerichts geleistete Unterhaltsvorschüsse mangels schuldbefreiender Zahlungen gemäß § 31 Abs 1 UVG zwangsweise hereinbringt, kann im Rekurs gegen die Exekutionsbewilligung in analoger Anwendung des § 84 EO einwenden, der ausländische Exekutionstitel, der der Gewährung von Unterhaltsvorschüssen zugrunde liege, sei in Österreich nicht vol... mehr lesen...
Begründung: Der Vater war mit Beschluß vom 12. April 1984, GZ 7 P 348/77-22, vom Erstgericht verhalten worden, für seine am 24. April 1967 geborene eheliche Tochter Jeanine R*** den auf 5.000 S monatlich erhöhten Unterhaltsbetrag zu leisten. Am 26. März 1985 wurde das Bezirksjugendamt nach § 22 JWG zum besonderen Sachwalter zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche des Kindes bestellt. Der Vater beantragte am 18. Oktober 1985, ihn von der Unterhaltsverpflichtung zu entheben. Die To... mehr lesen...
Norm: UVG §30UVG §31
Rechtssatz: Der Übergang der Unterhaltsforderungen vom Kind auf den Bund verschafft diesem auch die Rekurslegitimation, sofern in die rechtlich gestützte Stellung des Bundes eingegriffen wird. Entscheidungstexte 5 Ob 532/87 Entscheidungstext OGH 31.03.1987 5 Ob 532/87 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: UVG §30UVG §31
Rechtssatz: Das volljährig gewordene Kind darf infolge Legalzession über Unterhaltsforderungen, soweit darauf Vorschüsse gewährt wurden, nicht mehr verfügen. Entscheidungstexte 5 Ob 532/87 Entscheidungstext OGH 31.03.1987 5 Ob 532/87 4 Ob 146/08m Entscheidungstext OGH 23.09.2008 4 Ob 146/08m ... mehr lesen...
Begründung: Der mj. Arnold K*** ist ein eheliches Kind des Arnold K*** und der Veronika L***. Die Ehe der Eltern wurde mit Urteil des Kreisgerichtes St. Pölten vom 18.November 1971, 1 Cg 759/71-6, rechtskräftig geschieden. Mit pflegschaftsbehördlich genehmigtem Vergleich vom selben Tag vereinbarten die Eltern, daß der Minderjährige in Pflege und Erziehung der Mutter bleibe. Der Vater verpflichtete sich zu einer Unterhaltszahlung von 900 S monatlich. Mit Beschluß des Erstgerichtes ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2bAußStrG §9 A2cAußStrG §9 B1AußStrG §16 A1UVG §9 Abs3UVG §15 Abs1UVG §27UVG §30UVG §31
Rechtssatz: Dem Präsidenten des OLG steht gegen den Beschluß des Pflegschaftsgerichtes bzw Vormundschaftsgerichtes, mit dem die Bezirksverwaltungsbehörde gem § 9 Abs 3 UVG als besonderer Sachwalter des Kindes enthoben wird, kein Rekursrecht zu. Entscheidungstexte 1 Ob 793/80 Entsch... mehr lesen...