Begründung: Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 1.April 1976 (ON 59 dA) wurde die mj. Karin N***, deren Eltern seit dem Jahr 1972 geschieden sind (vgl. ON 9 dA) in Pflege und Erziehung ihrer mütterlichen Großeltern eingewiesen. Am 15.Dezember 1976 wurde für die Minderjährige - wegen Aussichtlosigkeit einer Exekution gegen den ehelichen Vater als Unterhaltsschuldner - ein an die mütterliche Großmutter zu bezahlender Unterhaltsvorschuß von S 910,-- monatlich bewilligt (ON 60 dA), der... mehr lesen...
Der am 3. 6. 1965 geborene Michael E ist das uneheliche Kind der Elfriede E. Das Kind steht in Pflege und Erziehung seiner Mutter, die auch zu seiner Vormunderin bestellt ist. Gleichzeitig mit der Bestellung der Mutter zur Vormunderin bestellte das Vormundschaftsgericht das Bezirksjugendamt für den 13. und 14. Wr. Gemeindebezirk zur Einhebung des vom Vater zu leistenden Unterhaltes zum Einhebungskurator. Als Vater des Kindes ist Fedor M urteilsmäßig festgestellt. Mit dem Unterhaltserh... mehr lesen...
Norm: UVG §19UVG §20UVG §22 Abs3
Rechtssatz: Voraussetzung für einen auf § 22 UVG gestützten Anspruch auf Ersatz (gegen das primär haftende Kind und deshalb auch gegen die erst nach dem Kind subsidiär haftenden Personen) ist eine in Rechtskraft erwachsene Entscheidung, die die beschlußmäßige Auszahlungsgrundlage wieder entkräftet. Entscheidungstexte 6 Ob 504/84 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: UVG §15 Abs3UVG §20
Rechtssatz: Bei den die Einstellung von Vorschüssen im Sinne des § 20 UVG betreffenden Beschlüssen handelt es sich um im Unterhaltsvorschußverfahren ergangene Entscheidungen, die der Rechtsmittelbeschränkung des § 15 Abs 3 UVG unterliegen. Entscheidungstexte 7 Ob 559/80 Entscheidungstext OGH 10.04.1980 7 Ob 559/80 Veröff: EvBl 1981/23 S 76 ... mehr lesen...