Begründung: Mit Beschluss des Bezirksgerichts Josefstadt vom 4. 9. 2006, GZ 16 P 58/03-U14, war dem Minderjährigen der Unterhaltsvorschuss gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG mit der
Begründung: bewilligt worden, dass die Führung der Exekution gegen den unterhaltspflichtigen Vater aussichtslos erscheine. Bereits zu diesem Zeitpunkt lebte der Minderjährige, der österreichischer Staatsbürger ist, in der Bundesrepublik Deutschland. Mit Beschluss des Erstgerichts vom 8. 5. 2009 wurden die Unterhaltsvo... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Erstgerichts vom 20. 4. 2009 wurde der Vater verpflichtet, seinen Söhnen ab 29. 12. 2008 einstweiligen Unterhalt in Höhe von jeweils 480 EUR zu zahlen. Das Erstgericht gewährte mit Beschlüssen vom 26. 11. 2009 den Minderjährigen Unterhaltsvorschüsse gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG in der Höhe des Exekutionstitels für den Zeitraum vom 1. 11. 2009 bis 31. 7. 2012. Am 12. 3. 2010 beantragte der Vater, den einstweiligen Unterhalt sofort auf 144 EUR je Kind hera... mehr lesen...
Begründung: Die der Minderjährigen im Zeitraum vom 1. 5. 2007 bis 30. 4. 2010 weitergewährten monatlichen Unterhaltsvorschüsse gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG in Höhe von 83 EUR (ON U-18) wurden zuletzt mit Beschluss des Erstgerichts vom 17. 9. 2007 (ON U-25) ab dem 1. 5. 2007 auf die volle Titelhöhe von 239,82 EUR monatlich (= 3.300 ATS) gemäß dem Beschluss des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien vom 6. 4. 2001, GZ 2 P 66/00x-54), erhöht. Nach der Mitteilung des Jugendwohlfahrtsträgers vom 3. ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Erstgerichts vom 31. 10. 2007 wurde der Vater der Minderjährigen verpflichtet, seinem älteren Kind 225 EUR, dem jüngeren 195 EUR monatlich Unterhalt zu zahlen. Dabei wurde von einem monatlichen Nettoeinkommen von 1.600 EUR als Bemessungsgrundlage ausgegangen. Mit Beschlüssen des Erstgerichts vom 31. 7. 2009 wurden den Minderjährigen Unterhaltsvorschüsse gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG in Titelhöhe gewährt. Am 11. 2. 2010 beantragte der Vater, die monatlichen Unte... mehr lesen...