Norm: ABGB §1431 GMOG §31GetreidewirtschaftsG §5
Rechtssatz: Der Getreideausgleichsfonds kann die Rückzahlung des Stützungsbeitrages, wenn der Grund für die Leistung desselben nicht gegeben ist, von demjenigen begehren, von dem die Voraussetzungen für die Stützung des Getreidepreises nicht erfüllt worden sind. Entscheidungstexte 7 Ob 49/64 Entscheidungstext OGH 04.03.1964 7 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §5Getreidewirtschaftsgesetz §5MOG §31JN §1 C VIId
Rechtssatz: Zur Entscheidung über einen von der Republik Österreich geltend gemachten, auf die Behauptung einer zu Unrecht erhaltenen und deshalb zurückzuzahlenden Getreidepreisstützung gegründeten Anspruch, der auf Grund der Rechtslage vor ERlassung der 5. Getreidewirtschaftsgesetznovelle zu beurteilen ist, sind die ordentlichen Gerichte zuständig (s. E. d. VfGH v. 12.10.1961, K I-1/... mehr lesen...