Norm
ABGB §5Rechtssatz
Zur Entscheidung über einen von der Republik Österreich geltend gemachten, auf die Behauptung einer zu Unrecht erhaltenen und deshalb zurückzuzahlenden Getreidepreisstützung gegründeten Anspruch, der auf Grund der Rechtslage vor ERlassung der 5. Getreidewirtschaftsgesetznovelle zu beurteilen ist, sind die ordentlichen Gerichte zuständig (s. E. d. VfGH v. 12.10.1961, K I-1/61).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0008719Dokumentnummer
JJR_19621017_OGH0002_0060OB00255_6200000_001