1.1. Mit Bescheid des Geschäftsführers des Milchwirtschaftsfonds vom 27. April 1992, gerichtet an die Beschwerdeführerin und die als Be- und Verarbeitungsbetrieb zuständige Genossenschaft, wurde gemäß § 71 Abs. 7 Marktordnungsgesetz iVm §§ 16 Abs. 4 und 6, 71 Abs. 6 und 79 MOG die Beitragsschuld für die Ab-Hof-Pauschale für die in der Zeit vom 1. Dezember 1987 bis 30. Juni 1991 von der landwirtschaftlichen Produktionsstätte "Dult" (der Beschwerdeführerin) über die Freimenge hinaus ab ... mehr lesen...
Index: 55 Wirtschaftslenkung
Norm: MOG 1967 §11 Abs2 idF 1984/263;MOG 1967 §11 Abs2;MOGNov 1984;
Rechtssatz: Aus Anlaß der Novelle zum MOG 1967, BGBl 1984/263, wurde in § 11 Abs 2 zweiter Satz MOG 1967 - ohne daß dies eine Neuerung darstellte - erstmals klargestellt, daß der Verbrauch im eigenen Haushalt oder im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb zulässig war und keine Beitragspflicht nach dem MOG auslöste. ... mehr lesen...
Index: 55 Wirtschaftslenkung
Norm: MOG 1967 §11 Abs2 idF 1984/263;MOG 1967 §13 Abs2 idF 1987/138;MOG 1967 §71 Abs6 idF 1987/138;MOG 1967 §80 Abs6 idF 1987/138;MOGNov 1987;
Rechtssatz: Aus dem Umstand, daß Selbstversorger-Bewilligungen juristischen Personen erteilt werden können, läßt sich nicht schließen, daß der am Beginn des § 11 Abs 2 zweiter Satz MOG 1967 idF 1984/263 erwähnte Eigenverbrauch nur natürlichen Pe... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 9. Jänner 1986 schrieb der Geschäftsführer des Milchwirtschaftsfonds der beschwerdeführenden Partei für die in der Zeit vom 1. Jänner 1981 bis 31. März 1985 von J E, Bauer in F, übernommenen Mengen an Graukäse einen allgemeinen Absatzförderungsbeitrag in der Höhe von S 32.619,19 und einen zusätzlichen Absatzförderungsbeitrag in der Höhe von S 380.049,33, zusammen daher S 412.668,52, vor. Als gesetzliche Grundlage wurden die §§ 69 Z. 5, 71 und 79 Abs. 1 Marktordnu... mehr lesen...
Index: 55 Wirtschaftslenkung
Norm: MOG 1967 §11 Abs2 idF 1974/808;MOG 1967 §11 Abs2 idF 1984/263;MOG 1967 §12 Abs2 idF 1974/808;MOG 1967 §57c Abs1;MOG 1967 §57d;MOG 1985 §13 Abs2;MOG 1985 §14 Abs2;MOG 1985 §71 Abs1;
Rechtssatz: Die Bemessung des allgemeinen Absatzförderungsbeitrages ist vom Bestehen des Systems der Einzugsgebietsregelung unabhängig und daher von der Aufhebung der betreffenden Gesetzesbestimmungen ... mehr lesen...
Index: 55 Wirtschaftslenkung
Norm: MOG 1967 §11 Abs2;MOG 1967 §12 Abs2;MOG 1967 §57e Abs3;
Rechtssatz: Auch schon vor der MOG-Nov bedurfte es bei Prüfung des Erlöschenstatbestandes gem § 57 e Abs 3 MOG 1967 keiner getrennten Abrechnung der Milchlieferungen aus den einzelnen Betrieben eines Milcherzeugers, weil insofern hinsichtlich der Einzelrichtmengen auf den Milcherzeuge abgestellt ist und nicht auf den einzeln... mehr lesen...
Index: 55 Wirtschaftslenkung
Norm: MOG 1967 §11 Abs2;MOG 1967 §12 Abs2;MOG 1967 §57e Abs3;
Rechtssatz: Die Bestimmungen in UnterAbschn D MOG 1967 dienen nicht der Durchsetzung der Beschränkung der Übernahmspflicht des BVB auf hartkäsetaugliche Milch. Übernimmt der BVB, ohne Berechtigung hiezu, von einem Milcherzeuger Milch, die nicht hartkäsetauglich ist, so sind die Lieferungen gemäß § 57 e Abs 3 MOG 1967 zur Ver... mehr lesen...