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55 WirtschaftslenkungNorm
MOG 1967 §11 Abs2;Rechtssatz
Auch schon vor der MOG-Nov bedurfte es bei Prüfung des Erlöschenstatbestandes gem § 57 e Abs 3 MOG 1967 keiner getrennten Abrechnung der Milchlieferungen aus den einzelnen Betrieben eines Milcherzeugers, weil insofern hinsichtlich der Einzelrichtmengen auf den Milcherzeuge abgestellt ist und nicht auf den einzelnen seiner Betriebe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986170068.X06Im RIS seit
20.06.1986Zuletzt aktualisiert am
16.04.2012