Entscheidungen zu § 22 Abs. 1 MeldeG

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Erkenntnis 1999/6/24 B1253/98

Entscheidungsgründe: I. Der Verfassungsgerichtshof hält es für zweckmäßig, vor der Schilderung der vorliegenden Beschwerdesache auszugsweise den Wortlaut folgender Bestimmungen des (zuletzt durch die Novelle BGBl. 352/1995 geänderten) Meldegesetzes 1991, BGBl. 9/1992, wiederzugeben: "Begriffsbestimmungen §1. (1) ... (5) Meldedaten sind mit Ausnahme der Unterschriften alle personenbezogenen Daten, die auf dem Meldezettel (§9) oder dem Gästeblatt (§10) festgehalten sind. Die I... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 24.06.1999

RS Vfgh 1999/6/24 B1253/98

Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht, Fremdenrecht
Norm: StGG Art5MeldeG 1991 §1 Abs5MeldeG 1991 §3 Abs2MeldeG 1991 §9 Abs1MeldeG 1991 §22 Abs1
Leitsatz: Verletzung im Eigentumsrecht durch Verhängung einer Verwaltungsstrafe wegen Weigerung der Angabe des Religionsbekenntnisses auf einem Meldezettel aufgrund denkunmöglicher Annahme der Verwaltungsübertretung der Nichterfüllung der Meldepflicht ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 24.06.1999

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