Mit dem angefochtenen Bescheid wurde nach Durchführung eines Reklamationsverfahrens der Antrag des beschwerdeführenden Bürgermeisters abgewiesen, den Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters festzusetzen, und festgestellt, dass der Hauptwohnsitz der zweitmitbeteiligten Partei in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters verbleibt. Die Entscheidung sei auf Grund des Vorbringens der Parteien getroffen worden, die zur Mi... mehr lesen...
Index: L00019 Landesverfassung WienL10109 Stadtrecht Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;MeldeG 1991 §17 Abs6;MeldeG 1991 §17;VwGG §34 Abs1;WStV 1968 §94 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 94 Abs. 1 Wiener Stadtverfassung wird der Bürgermeister mit Ausnahme des Vorsitzes im Gemeinderat von den Vizebürgermeistern vertreten. Es muss als notorisch angesehen werden, wer in Wien Vizebü... mehr lesen...
Zufolge Zurückziehung der Beschwerde war das Verfahren gemäß § 33 Abs. 1 VwGG einzustellen. Obwohl der Beschwerdeführer seine Beschwerde ausdrücklich gemäß Art. 131 Abs. 2 B-VG erhoben hatte, begehrte er entgegen der Bestimmung des § 47 Abs. 4 VwGG Kostenersatz. Allerdings liegt in Wahrheit keine Amtsbeschwerde nach Art. 131 Abs. 2 B-VG vor: Wohl sind die Bürgermeister gemäß § 13 Abs. 1 MeldeG Meldebehörde, weil die Gemeinden bei der Vollziehung des Meldegesetzes im übertragenen ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Melderecht
Norm: B-VG Art119 Abs1;B-VG Art119a Abs9;B-VG Art131 Abs1 Z1;B-VG Art131 Abs2;MeldeG 1991 §17 Abs2;MeldeG 1991 §17 Abs6;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwGG §47 Abs4;
Rechtssatz: Obwohl der Beschwerdeführer (Bürgermeister) seine Beschwerde ausdrücklich gemäß Art. 131 Abs. 2 B-VG erhoben hatte, begehrte er entgegen § 47 Abs. 4 VwGG... mehr lesen...