I. 1.1. Am 6. Juli 1992 stellte der Beschwerdeführer sowohl in deutscher Sprache als auch in slowenischer Sprache unter Angabe seiner Wohnsitzanschrift "9141 Eberndorf/Dobrla vas, Kristendorf/Krsna vas 2" bei der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt (der erstinstanzlichen Behörde) den Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises. In diesem Antrag wies er darauf hin, dass in dem auszustellenden Ausweis die topographische Bezeichnung seines Wohnortes zweisprachig (deutsch/slowenisc... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/02 Melderecht41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: B-VG Art115;B-VG Art117 Abs1;MeldeG 1991 §13 Abs1;MeldeG 1991 §14 Abs1;PaßG 1969 §3 Abs1;PaßG 1969 §30 Abs1 lita;PaßG 1969 §31 Abs2;PaßG 1992 §19 Abs2;PaßG 1992 §19 Abs6;PaßG 1992 Anl4;VwRallg;
Rechtssatz: Das PaßG 1992 enthält keine Definition des Begriffs "Wohnort". Laut den Erläuterungen... mehr lesen...