Gründe: Ernst B***** wurde im Verfahren des Landesgerichts für Strafsachen Wien AZ 091 Hv 154/07v mit Urteil vom 14. Dezember 2007 (ON 15) - anklagekonform - des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, 148 zweiter Fall und 15 StGB (I./ und II./) schuldig erkannt. Danach hat er (zusammengefasst wiedergegeben) im Zeitraum 6. September bis 12. Oktober 2007 in W***** gewerbsmäßig (§ 70 StGB) mit dem Vorsatz, sich d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Halil Ibrahim V***** der Verbrechen des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, 148 zweiter Fall StGB und des gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 130 erster Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Halil Ibrahim V***** der Verbrechen des gewerbsmäßig schweren Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz eins, Ziffer eins,, 148 zweiter Fall StGB und des gewerbsmäßigen Diebstahls nach Paragraphen 127... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Eduard K***** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2, 148 zweiter Fall StGB (A) sowie der Vergehen nach § 114 Abs 1 und Abs 2 ASVG (B), der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 2 StGB (C) und der mittelbaren unrichtigen Beurkundung oder Beglaubigung nach § 228 Abs 1 (erster Fall) StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Eduard K***** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach Par... mehr lesen...
Gründe: Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Kreisgerichtes Wels als Schöffengericht vom 3.März 1986, GZ 16 Vr 137/86-10, wurde der am 26.Februar 1932 geborene Johann S*** unter anderem wegen des Vergehens der Urkundenfälschung nach dem § 223 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er in der Zeit zwischen März 1985 und Jänner 1986 in Wels eine falsche Urkunde mit dem Vorsatz hergestellt habe, daß sie im Rechtsverkehr zum Beweis eines Rechtes, eines Rechtsverhältnisses oder ein... mehr lesen...
Gründe: Aus den Akten AZ. 5 d E Vr 5968/84 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien und AZ. 21 Bs 586/84 des Oberlandesgerichtes Wien vom 28.Jänner 1985, ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Der bis 1980 als kaufmännischer Angestellter bei der 'KURIER'- Zeitungsverlag- und Druckerei Ges.m.b.H. & Co. KG. beschäftigte Gert B nahm bei Beendigung seines Dienstverhältnisses u.a. mehrere Meldezettelformulare mit, die er mit 'KURIER'-Stampiglien (als Bezeichnung des angeblichen Unter... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 27. September 1952 geborene Martin Peter A wie folgt schuldig gesprochen: I. des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs. 1 StGB; II. des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach § 223 Abs. 2, 224 StGB; III. des Vergehens der Täuschung nach § 108 Abs. 1 und 2 StGB; IV. des Vergehens der mittelbaren unrichtigen Beurkundung oder Beglaubigung nach § 228 Abs. 1 StGB und V. des Verbrechens ... mehr lesen...
Gründe: Der am 16.Jänner 1951 geborene beschäftigungslose Bäckergeselle Josef A legte am 7.Mai 1979 beim Meldeamt des Bezirkspolizeikommissariates Wien-Neubau zu seiner polizeilichen Anmeldung Meldezettelformulare vor, welche er auf eine fingierte Wohnadresse ausgefüllt und fälschlich mit dem Namen seiner geschiedenen Gattin 'Hermine A' als Unterkunftgeber unterfertigt hatte. Die fingierte Adresse wurde jedoch von dem die Meldezettel entgegennehmenden Beamten noch vor Anbringung des... mehr lesen...
Norm: MeldeG 1991 §10MeldeG 1972 §16StGB §223StGB §228
Rechtssatz: Die unrichtige Ausfüllung eines (in der Folge auch mit Meldevisum versehenen) Meldezettels ist gerichtlich weder nach § 228 StGB noch nach § 223 StGB strafbar. Nach wie vor ist vielmehr § 16 MeldeG die abschließende Strafbarkeitsregelung für falsche Angaben bei der nach den Meldevorschriften vorgeschriebenen Anmeldung; die Ahndung solcher Verstöße bleibt daher (weiterhin) allein... mehr lesen...