I. Sachverhalt, Antrag und Vorverfahren 1. Mit dem vorliegenden, auf Art138 Abs1 Z2 B-VG und §46 Abs1 Z2 VfGG gestützten Antrag begehrt der Antragsteller die Entscheidung eines verneinenden Kompetenzkonfliktes zwischen dem Oberlandesgericht Wien und dem Bundesverwaltungsgericht. Dem Begehren liegt folgender Sachverhalt zugrunde: 1.1. Der Antragsteller wurde mit Entschließung des Bundespräsidenten vom 13. März 1992 mit Wirksamkeit per 1. April 1992 zum ordentlichen Universitätsp... mehr lesen...
Index: 82/06 Krankenanstalten, Kurorte
Norm: B-VG Art138 Abs1 Z2KAKuG §46Organisationsplan der Medizinischen Universität Wien für das Studienjahr 2006/2007 §4, §10VfGG §46, §52
Leitsatz: Zurückweisung eines Antrags auf Entscheidung eines verneinenden Kompetenzkonfliktes mangels Vorliegens eines solchen; Zurückweisung des Antrags auf Feststellung der Unwirksamkeit der Abberufung des Antragstellers aus bestimmten Leitungsfunktionen durch das... mehr lesen...