Begründung: Das Ehepaar Johanna und Johann G***** hat mit der Beklagten in den Achtzigerjahren zwei Kreditverträge abgeschlossen, die Kreditvaluta ausbezahlt erhalten und die Kredite in den Neunzigerjahren zur Gänze zurückbezahlt. Das Ehepaar hat seine Ansprüche gegen die Beklagte auf Rückzahlung von zu viel bezahlten Kreditzinsen wegen der Sittenwidrigkeit der den Kreditverträgen zugrundeliegenden Zinsanpassungsklauseln wegen eines Verstoßes gegen § 6 Abs 1 Z 5 KSchG an den klagen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist ein in § 29 KSchG genannter Verband, dem Kreditnehmer der Beklagten, - allesamt „Verbraucher" - Ansprüche im Zusammenhang mit der Kreditabwicklung zur klageweisen Geltendmachung abgetreten haben. In sämtlichen Kreditverträgen behielt sich die beklagte Bank vor, den Zinssatz anzupassen. Die Zinsanpassungsklausel lautete in allen Kreditverträgen wie folgt: Die Klägerin ist ein in Paragraph 29, KSchG genannter Verband, dem Kreditnehmer der Bekla... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger behaupteten im Wesentlichen, aufgrund unrichtiger Zinsenberechnung durch die Beklagte seien im Zuge von Kreditrückzahlungen im Zeitraum Mai 1985 bis 1. 1. 2002 Überzahlungen in Höhe des Klagebetrags geleistet worden. Die Beklagte wandte ein, der Kredit sei immer noch nicht zur Gänze zurückgezahlt, bestritt eine unrichtige Zinsenverrechnung und berief sich auf Verjährung, weil die Klage erst am 23. 11. 2005 bei Gericht eingebracht wurde. Das Berufungsgericht ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Vertrag vom 16. 10. 1980 nahm der Verbraucher Franz A***** (im Folgenden „Kreditnehmer") bei der Gesamtrechtsvorgängerin der Beklagten einen Privatkredit über 270.000 ATS (19.621,67 EUR) auf. Vereinbart waren ein Ausgangszinssatz von 10,5 % pa, gleichbleibende Pauschalraten (Zinsen und Kapital) von 3.500 ATS (254,35 EUR) ab 1. 11. 1980 und eine „kontokorrente Verrechnung". Der Kreditvertrag enthielt ua folgende Zinsanpassungsklausel: „Der Kreditgeber ist ber... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt den Ersatz irrtümlich zuviel bezahlter Zinsen, welche die beklagte Partei aus zwei Kreditverträgen berechnet habe. Die beklagte Partei habe die Kreditrückzahlungen nicht den Entwicklungen am Geld- und Kapitalmarkt angepasst, obwohl während der Laufzeit der Kredite bzw der Rückzahlungszeiträume erhebliche Zinsbewegungen nach unten zu verzeichnen gewesen seien, die an den Kläger durch Reduzierung der Rückzahlungen weiterzugeben gewesen wären. Die vere... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei stellt Lodenstoffe her und vertreibt sie weltweit. In Fachkreisen sind sowohl ihr Name als auch die von ihr verwendeten Artikelnummern und Farbnummern bekannt. Am 14. 2. 1999 kam es auf dem Betriebsgelände der klagenden Partei zu einem Großbrand, von dem die Produktionshalle und die Lagerhalle betroffen waren. Zum Teil wurden die dort befindlichen Stoffballen durch das Feuer direkt beschädigt; ein größerer Teil war zwar optisch nicht beeinträchtigt,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der klagende Konsument und die beklagte Bank schlossen am 3. Juli 1992 einen Darlehensvertrag über 600.000 S (im Folgenden nur Darlehen; es diente der Anschaffung einer Wohnung bzw. einer Wohnungseinrichtung des Klägers „im privaten Bereich") mit u.a. folgenden Bestimmungen: 1. „Das Darlehen ist derzeit und bis auf weiteres mit einem jährlichen Zinssatz von 9,75 % zu verzinsen. Die Zinsen werden kontokorrentmäßig vom jeweils aushaftenden Darlehensrest monatlic... mehr lesen...
Begründung: Die Ehegatten Agnes und Gerhard S***** (im Folgenden: Kreditnehmer) schlossen am 8. 7. 1991 mit der beklagten Bank zu Konto Nr 05841-002-093 einen Darlehensvertrag über S 450.000 zu einem Zinssatz von 11,25 % p.a. kontokorrentmäßig ab. Die Rückzahlung des Darlehens sollte in 120 gleich hohen monatlichen Raten zu je S 6.275, beginnend mit August 1991 und endend mit Juli 2001, erfolgen. Der Darlehensvertrag (Punkt 1. der Kreditbedingungen) enthielt unter anderem folgende... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Bank gewährte den Beklagten am 3. Juli 1990 einen Kredit über 350.000 S mit einer Laufzeit von zehn Jahren und einer kontokorrentmäßigen Verzinsung von 11,75 %. In der Folge kam es zu Erhöhungen und Herabsetzungen des Zinssatzes. Nachdem die Beklagten mit ihren Zahlungen in Verzug geraten waren, wandte sich der Erstbeklagte am 2. März 1998 an einen Angestellten der klagenden Partei. Der Erstbeklagte meinte, die klagende Partei habe zu hohe Zinsen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist eine als Verein konstituierte österreichische Verbraucherorganisation. Die beklagte Partei ist eine Kapitalgesellschaft, zu deren Unternehmensgegenstand insbesondere das Bankgeschäft gehört. Sie schloss in den Jahren 1983 bis 1996 mit Verbrauchern Kreditverträge ab, wobei die Kredite in zumeist monatlichen Raten über einen längeren Zeitraum hindurch zur Rückzahlung fällig waren. In einer Reihe von Fällen wurden die Kreditverträge nicht ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1431 AABGB §1480ABGB §1489 IIAMRG §27 Abs3KlGG §5 Abs4
Rechtssatz: Der Anspruch des Kreditschuldners auf Rückzahlung zuviel gezahlter Zinsen verjährt nach drei Jahren. Entscheidungstexte 4 Ob 73/03v Entscheidungstext OGH 24.06.2003 4 Ob 73/03v Veröff: SZ 2003/73 2 Ob 106/03g Entscheidungstext OGH 26.06.2003 2 Ob 106/0... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Bank hat den Klägern als Kreditnehmern mit Kreditvertrag vom 18. 4. 1991 zu Kreditkonto Nr 86140-024-122 einen Kredit über 700.000 S mit einer Laufzeit von 15 Jahren eingeräumt, wobei eine Verzinsung von 10 % vereinbart wurde. Die Beklagte änderte diesen Zinssatz mit 16. 9. 1991 auf 10,5 %, mit 27. 1. 1992 auf 10,75 %, mit 31. 7. 1992 auf 11 %, mit 16. 10. 1992 auf 10,75 %, mit 5. 4. 1993 auf 10,5 %, mit 21. 5. 1993 auf 10,25 % und mit 19. 7. 1993 auf 10 %... mehr lesen...