Entscheidungen zu § 18 KlGG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE OGH 2002/8/8 8Ob240/01d

Entscheidungsgründe: Die Klägerin war im Sinne der Bestimmungen des Kleingartengesetzes Pächterin einer Teilfläche des Grundstücks 1793/2 und des gesamten Grundstücks 1794/1. Dieses Pachtverhältnis wurde mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten im Jahr 1961 eingegangen und von dieser zum 31. 12. 1971 aufgekündigt. Diese Aufkündigung erwuchs in Rechtskraft. Die Beklagte erwarb das Grundstück 1793/2 mit Kaufvertrag vom 13. 2. 1970 und das Grundstück 1794/1 mit Kaufvertrag vom 7. 1. 198... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.08.2002

TE OGH 1995/7/12 7Ob562/95

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Entscheidung | OGH | 12.07.1995

RS OGH 1995/7/12 7Ob562/95

Norm: KlGG §12 Abs1KlGG §18
Rechtssatz: Die im Gesetz genannten, § 560 Abs 1 ZPO entsprechenden Kündigungstermine dienen dem Zweck, die Beendigung des Bestandverhältnisses nur zu den im Gesetz vorgesehenen Terminen zu ermöglichen, sodaß die Aufkündigung des Bestandverhältnissen zu anderen Terminen schlechthin ausgeschlossen ist, selbst wenn für den Aufgekündigten ein günstigerer Kündigungstermin gewählt wird. Entscheidungste... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.07.1995

RS OGH 1995/7/12 7Ob562/95, 8Ob240/01d

Norm: ABGB §1114KlGG §2KlGG §12 Abs2KlGG §18
Rechtssatz: Gilt ein Pachtvertrag gemäß § 2 KlGG als auf 10 Jahre abgeschlossen, so liegt ein Vertrag mit bedingtem Endtermin vor, der zur Auflösung zum vorgesehenen Zeitpunkt einer vorausgehenden Kündigung bedarf. Ebenso wie im Bereich des Kündigungsschutzes des MRG kann analog im Bereich des KleingartenG in einem solchen Fall die erforderliche gerichtliche Kündigung des Bestandgebers nur bei Vorlie... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.07.1995

RS OGH 1991/1/15 4Ob501/91

Norm: AußStrG §97 A1KlGG §3 Abs2KlGG §10KlGG §16KlGG §18
Rechtssatz: Ist wegen § 3 Abs 2 KlGG nur ein Ehepartner Unterpächter oder Einzelpächter, schließt dies Mitbesitz des auf der untergepachteten Kleinparzelle befindlichen beweglichen und unbeweglichen Vermögens (Badehütte, Gerätehütte, Vordach, Außenanlagen, Kulturen, Gartenwasserleitung, Markise, Mobiliar) durch den anderen Ehegatten nicht aus. An diesem Mitbesitz ändert es auch nichts, da... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.01.1991

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