Index: 95/08 Sonstige Angelegenheiten der Technik
Norm: IngG 1973 §1 Abs4 Z1;IngG 1973 §3 Abs2 litd; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3161/79 E 19. Dezember 1980 VwSlg 10328 A/1980 RS 1 Stammrechtssatz Aus § 3 Abs 2 lit d IngenieurG 1973 folgt, daß die aus § 1 Abs 4 Z 1 leg cit genannten Kenntnisse ausschließlich durch Prüfungszeugnisse öffentlicher oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteter inländischer Schulen... mehr lesen...
Index: 95/08 Sonstige Angelegenheiten der Technik
Norm: IngG 1973 §1 Abs4 Z1;IngG 1973 §3 Abs2 litd;
Rechtssatz: Die Vorlage von Prüfungszeugnissen - selbst wenn die Ablegung derartiger Prüfungen allenfalls gleichwertige Kenntnisse iSd IngG erfordert -, die jedoch nicht von öff oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten inländischen Schulen stammen, entbinden den Verleihungswerber nicht von der Notwendigkeit, si... mehr lesen...
Index: 95/08 Sonstige Angelegenheiten der Technik
Norm: IngG 1973 §1 Abs4 Z1;IngG 1973 §3 Abs2 litd; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3161/79 E 19. Dezember 1980 VwSlg 10328 A/1980 RS 1 Stammrechtssatz Aus § 3 Abs 2 lit d IngenieurG 1973 folgt, daß die aus § 1 Abs 4 Z 1 leg cit genannten Kenntnisse ausschließlich durch Prüfungszeugnisse öffentlicher oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteter inländischer Schulen... mehr lesen...
Index: 95/08 Sonstige Angelegenheiten der Technik
Norm: IngG 1973 §1 Abs4;IngG 1973 §3 Abs2 litd;
Rechtssatz: Das Zeugnis über die Ablegung der Berufsreifeprüfung an einer Universität iSd VO vom 3.9.1945 über die Berufsreifeprüfung zum Erwerb der Studienberechtigung an wissenschaftlichen Hochschulen, StGBl 1945/167, ist iSd § 3 Abs 2 lit d IngG nicht geeignet, als Nachweis über die einer gem § 1 Abs 1 oder 2 IngG ... mehr lesen...