RS Vwgh 1988/6/28 87/04/0064

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Veröffentlicht am 28.06.1988
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95/08 Sonstige Angelegenheiten der Technik

Norm

IngG 1973 §1 Abs4;
IngG 1973 §3 Abs2 litd;

Rechtssatz

Das Zeugnis über die Ablegung der Berufsreifeprüfung an einer Universität iSd VO vom 3.9.1945 über die Berufsreifeprüfung zum Erwerb der Studienberechtigung an wissenschaftlichen Hochschulen, StGBl 1945/167, ist iSd § 3 Abs 2 lit d IngG nicht geeignet, als Nachweis über die einer gem § 1 Abs 1 oder 2 IngG erfahrenen Ausbildung gleichwertigen allgemeinen Kenntnisse zu dienen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987040064.X02

Im RIS seit

03.02.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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