RS Vwgh 1989/2/28 88/04/0214

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Veröffentlicht am 28.02.1989
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Index

95/08 Sonstige Angelegenheiten der Technik

Norm

IngG 1973 §1 Abs4 Z1;
IngG 1973 §3 Abs2 litd;

Rechtssatz

Die Vorlage von Prüfungszeugnissen - selbst wenn die Ablegung derartiger Prüfungen allenfalls gleichwertige Kenntnisse iSd IngG erfordert -, die jedoch nicht von öff oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten inländischen Schulen stammen, entbinden den Verleihungswerber nicht von der Notwendigkeit, sich einer Prüfung gem § 3 Abs 2 lit d IngG zu unterziehen (Hinweis auf E 28.6.1988, 87/04/0064) (hier: Zeugnis über die Ablegung der für Lebensmittelinspektoren vorgeschriebenen Dienstprüfung)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988040214.X02

Im RIS seit

17.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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