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95/08 Sonstige Angelegenheiten der TechnikNorm
IngG 1973 §1 Abs4 Z1;Rechtssatz
Die Vorlage von Prüfungszeugnissen - selbst wenn die Ablegung derartiger Prüfungen allenfalls gleichwertige Kenntnisse iSd IngG erfordert -, die jedoch nicht von öff oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten inländischen Schulen stammen, entbinden den Verleihungswerber nicht von der Notwendigkeit, sich einer Prüfung gem § 3 Abs 2 lit d IngG zu unterziehen (Hinweis auf E 28.6.1988, 87/04/0064) (hier: Zeugnis über die Ablegung der für Lebensmittelinspektoren vorgeschriebenen Dienstprüfung)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988040214.X02Im RIS seit
17.10.2006