Entscheidungsgründe: Die klagende Partei, deren Geschäftszweig unter anderem die Vermittlung von Krediten ist, begehrte von den beklagten Parteien Zahlung von EUR 6.900,-- samt 9,47 % Zinsen hieraus seit 01.04.2005. Sie sei von den beklagten Parteien mit der Verschaffung einer Finanzierung über EUR 230.000,-- beauftragt worden, die beklagten Parteien hätten sich zur Zahlung einer Provision in der Höhe von 3 % des genehmigten Kreditbetrages verpflichtet. Tatsächlich habe sich die N*... mehr lesen...
Norm: MaklerG §6MaklerG §7MaklerG §15
Rechtssatz: 1.) § 7 Abs 2 MaklerG setzt den Abschluss des vermittelten Geschäfts voraus, während § 15 MaklerG dann Anwendung findet, wenn das vermittelte Geschäft nicht zustande gekommen ist. 2.) Ein Grund iSd § 15 Abs 1 Z 1 MaklerG ist auch dann beachtenswert, wenn er in der Privatsphäre des Auftragsgebers liegt und von subjektiven Erwägungen getragen ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GewO 1973 §69GewO 1973 §261HVG §29 IHVG §29 IIdImmMV §9MaklerG §15
Rechtssatz: Das Wort "vorsehen" im § 9 Abs 1 ImmMV bedeutet, dass in den dort taxativ aufgezählten Fällen eine ohne Rücksicht auf den Erfolg der Vermittlung zu bezahlende Provision oder sonstige Vergütung nur verlangt werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 777/80 Entscheidungstext O... mehr lesen...