Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Entscheidung des Rekursgerichtes entspricht dem klaren Gesetzeswortlaut des § 19 Abs 1 WEG, ohne daß die von den Antragsgegnern vorgebrachten Abgrenzungsprobleme zwischen den Bestimmungen des § 19 Abs 7 WEG einerseits und des § 4 Abs 1 HeizKG andererseits erkannt werden könnten. Schon die Materialien (AB 815 BlgNR 18. GP) zu § 4 HeizKG lassen keinen Zweifel daran aufkommen, daß durch diese Regel nur spezifische Best... mehr lesen...
Norm: HeizKG §4WEG 1975 §19 Abs1WEG 1975 §19 Abs7
Rechtssatz: Durch § 4 HeizKG werden nur spezifische Bestimmungen betreffend die Aufteilung und Abrechnung der Heizkosten und Warmwasserkosten verdrängt, nicht jedoch sonstige Vorschriften, etwa des allgemeinen Zivilrechts, die auch für den Bereich der Heizkosten und Warmwasserkosten von Bedeutung sein können. Entscheidungstexte 5 Ob 150/97p ... mehr lesen...