RS OGH 1997/6/10 5Ob150/97p, 5Ob83/18v, 5Ob5/22d

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Veröffentlicht am 10.06.1997
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Norm

HeizKG §4
WEG 1975 §19 Abs1
WEG 1975 §19 Abs7

Rechtssatz

Durch § 4 HeizKG werden nur spezifische Bestimmungen betreffend die Aufteilung und Abrechnung der Heizkosten und Warmwasserkosten verdrängt, nicht jedoch sonstige Vorschriften, etwa des allgemeinen Zivilrechts, die auch für den Bereich der Heizkosten und Warmwasserkosten von Bedeutung sein können.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108142

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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