Begründung: Mit dem angefochtenen Sachbeschluss wies das Erstgericht die Anträge, die Höhe der anteiligen Warmwasser- und Heizkosten der Antragsteller im Zeitraum 1. 1. bis 31. 12. 2008 festzustellen (Punkt 1.), und die in der Wohnung der Antragsteller installierten Heizkostenverteiler auf ihre einwandfreie Funktions- bzw Betriebsfähigkeit hin zu überprüfen, insbesondere Stromversorgung, Anzeigeeinrichtung, Recheneinheit, Sensoren und externe Signalübertragungssysteme (Punkt 2.), ab... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Sachbeschluss wies das Erstgericht die Anträge, die Höhe der anteiligen Warmwasser- und Heizkosten der Antragsteller im Zeitraum 1. 1. bis 31. 12. 2008 festzustellen (Punkt 1.), und die in der Wohnung der Antragsteller installierten Heizkostenverteiler auf ihre einwandfreie Funktions- bzw Betriebsfähigkeit hin zu überprüfen, insbesondere Stromversorgung, Anzeigeeinrichtung, Recheneinheit, Sensoren und externe Signalübertragungssysteme (Punkt 2.), ab... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin einer Wohnung im Haus *****, die Antragsgegnerin ist deren Vermieterin. Unstrittig ist zwischen den Parteien, dass die Antragstellerin Wärmeabnehmerin iSd § 2 Z 4 HeizKG und die Antragsgegnerin Wärmeabgeberin iSd § 2 Z 3 HeizKG ist. Am 12. 3. 2008 begehrte die Antragstellerin mit ihrem gemäß § 25 Abs 2 HeizKG bei der Schlichtungsstelle des Magistrats G***** eingebrachten Antrag die Überprüfung der Heizkostenabrechnungen der Kalenderjahre ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin einer Wohnung im Haus *****, die Antragsgegnerin ist deren Vermieterin. Unstrittig ist zwischen den Parteien, dass die Antragstellerin Wärmeabnehmerin iSd § 2 Z 4 HeizKG und die Antragsgegnerin Wärmeabgeberin iSd § 2 Z 3 HeizKG ist. Am 12. 3. 2008 begehrte die Antragstellerin mit ihrem gemäß § 25 Abs 2 HeizKG bei der Schlichtungsstelle des Magistrats G***** eingebrachten Antrag die Überprüfung der Heizkostenabrechnungen der Kalenderjahre ... mehr lesen...