Norm: HeizKG §25 Abs1 Z3HeizKG §25 Abs2
Rechtssatz: Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass eine Aufteilung der Energiekosten nach § 5 Abs 2 HeizKG nur über Antrag und nur für die Zukunft vom Gericht zu verfügen ist. Entscheidungstexte 5 Ob 274/03k Entscheidungstext OGH 25.11.2003 5 Ob 274/03k European Case L... mehr lesen...
Begründung: Während der in erster Instanz ergangene Sachbeschluss nach § 5 Abs 2 HeizKG, dass die Energiekosten für die Zukunft nach beheizbarer Wohnnutzfläche aufzuteilen seien, in Rechtskraft erwachsen ist, streben die Antragsteller nach wie vor eine Richtigstellung der Heizkostenabrechnungen der Jahre 1996 bis 1999 an sowie eine Aufteilung der Heizkosten nach der Wohnnutzfläche auch für die Vergangenheit. Damit verbunden sind Rückforderungsbegehren nach § 37 Abs 4 MRG iVm § 25... mehr lesen...
Norm: HeizKG §25 Abs1 Z4HeizKG §25 Abs2
Rechtssatz: Ist bei Inkrafttreten des HeizKG bereits ein Verfahren anhängig, in dem schon genau jener Anspruch geltend gemacht wird, für den § 3 Abs 1; § 6; § 7 Abs 2 und § 25 Abs 1 Z 4 dieses Gesetzes die Voraussetzungen schafft, dann ist der Antragsteller nicht aus die Einleitung eines neuen auf das HeizKG gestützten Verfahrens zu verweisen, sondern - soweit erforderlich - zur Verbesserung seines Vorbri... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Hauptmieter der im zweiten Obergeschoß sowie im Dachgeschoß des Hauses P*****straße 1a in S***** untergebrachten Räume, die er für Zwecke seiner Rechtsanwaltskanzlei benützt. Das Haus steht im Eigentum der Antragsgegnerin, der auch das Haus P*****straße 1 gehört. Wieviele selbständige Wohn- bzw Geschäftseinheiten (Nutzungsobjekte iSd § 3 Abs 1 HeizKG) sich in diesen Gebäuden befinden, ist bisher ebensowenig geklärt wie die Frage, ob sie zu einem... mehr lesen...