Norm: HeimAufG §15 Abs2
Rechtssatz: Das Gericht hat die näheren Umstände sowie das zulässige Ausmaß der Freiheitsbeschränkungen genau zu bestimmen. Die zulässige Freiheitsbeschränkung ist daher materiell, etwa nach der Art des Eingriffs, seiner Intensität, der täglichen Dauer etc möglichst exakt festzulegen. Entscheidungstexte 7 Ob 80/19v Entscheidungstext OGH 12.06.2019 7 Ob 80/19v ... mehr lesen...
Norm: HeimAufG §15 Abs1HeimAufG §15 Abs2
Rechtssatz: Die Frist des § 15 Abs 2 HeimAufG ist ab dem Zeitpunkt zu berechnen zu dem der Beschluss über die Zulässigerklärung der Freiheitsbeschränkung mündlich zu verkünden ist. Entscheidungstexte 7 Ob 141/18p Entscheidungstext OGH 17.07.2018 7 Ob 141/18p Veröff: SZ 2018/57 European Case Law Id... mehr lesen...