Norm
HeimAufG §15 Abs1Rechtssatz
Die Frist des § 15 Abs 2 HeimAufG ist ab dem Zeitpunkt zu berechnen zu dem der Beschluss über die Zulässigerklärung der Freiheitsbeschränkung mündlich zu verkünden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132278Im RIS seit
21.11.2018Zuletzt aktualisiert am
05.06.2020