RS OGH 2019/6/12 7Ob80/19v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.06.2019
beobachten
merken

Norm

HeimAufG §15 Abs2

Rechtssatz

Das Gericht hat die näheren Umstände sowie das zulässige Ausmaß der Freiheitsbeschränkungen genau zu bestimmen. Die zulässige Freiheitsbeschränkung ist daher materiell, etwa nach der Art des Eingriffs, seiner Intensität, der täglichen Dauer etc möglichst exakt festzulegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132722

Im RIS seit

02.09.2019

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten