Norm
HeimAufG §15 Abs2Rechtssatz
Das Gericht hat die näheren Umstände sowie das zulässige Ausmaß der Freiheitsbeschränkungen genau zu bestimmen. Die zulässige Freiheitsbeschränkung ist daher materiell, etwa nach der Art des Eingriffs, seiner Intensität, der täglichen Dauer etc möglichst exakt festzulegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132722Im RIS seit
02.09.2019Zuletzt aktualisiert am
27.09.2021