Begründung: Das Erstgericht, ein Gerichtshof erster Instanz, bewilligte als Titelgericht der betreibenden Partei gegen den Verpflichteten zur Hereinbringung der Forderung von 494.686,30 S sA die Exekution durch Zwangsversteigerung einer Liegenschaft, auf der ein Veräußerungs- und Belastungsverbot eingetragen ist. Die Verbotsberechtigte, der die Exekutionsbewilligung am 19.10.1990 zugestellt wurde, gab am 30.10.1990 bei dem vom Erstgericht verschiedenen Exekutionsgericht einen Reku... mehr lesen...
Begründung: Das Kreisgericht Leoben als Titelgericht bewilligte zur Hereinbringung von 240.984,20 S samt Anhang die Fahrnisexekution. Der Exekutionsbewilligungsbeschluß wurde dem Verpflichteten beim Vollzug am 4.Juli 1989 zugestellt. Er brachte beim Exekutionsgericht (Bezirksgericht seines Wohnsitzes) einen Rekurs gegen den Exekutionsbewilligungsbeschluß zu gerichtlichem Protokoll, in dem er auf ein anhängig gewesenes Ausgleichsverfahren und eine angeordnete Sachwalterschaft zur Ü... mehr lesen...
Begründung: Mit ihren je am 28.11.1985 beim Erstgericht eingelangten Schriftsätzen beantragten die beiden Antragsteller die Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der antragsgegnerischen Partei "M*** Helmut - M + M Gastronomie Gesellschaft m.b.H. (in Gründung), Quellenstraße 17-21, 6903 Bregenz". Mit Beschluß vom 18.4.1986, ON 15, wies das Erstgericht die Konkurseröffnungsanträge der beiden Antragsteller mangels hinreichenden Vermögens der antragsgegnerischen Partei gemäß... mehr lesen...
Der Wechselzahlungsauftrag vom 24. Oktober 1960 wurde der Beklagten am 27. Oktober 1960 zugestellt. Am 31. Oktober 1960, dem letzten Tag der Frist zur Erhebung von Einwendungen, stellte die Beklagte vor dem Erstgericht den Antrag auf Erteilung des Armenrechtes und Bestellung eines Armenanwaltes, weil sie beabsichtige, gegen den Wechselzahlungsauftrag Einwendungen zu erheben. Da auf dem gleichzeitig vorgelegten Armenrechtszeugnis die Unterschriften des Bürgermeisters und der Bezirkshau... mehr lesen...
Norm: GOG §90ZPO §73 Abs2 IIa
Rechtssatz: Trotz der Novellierung des § 90 GOG findet § 73 Abs 2 ZPO auf die Einwendungen der armen Partei gegen den Wechselzahlungsauftrag Anwendung. Entscheidungstexte 1 Ob 232/61 Entscheidungstext OGH 17.05.1961 1 Ob 232/61 Veröff: JBl 1962,95 = SZ 34/77 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: GOG §90ZPO §465
Rechtssatz: Die vom Erstgericht entgegen der Vorschrift des § 90 GOG direkt zu Protokoll genommene Berufung ist als zulässig zu behandeln. Entscheidungstexte 2 Ob 590/52 Entscheidungstext OGH 01.10.1952 2 Ob 590/52 Veröff: JBl 1953,187 Vgl aber; OLG Wien vom 28.05.1956, 11 R 16/56; Veröff: JBl 1956,454 (mit Glosse von Novak) ... mehr lesen...
Norm: GOG §90ZPO §72
Rechtssatz: (Vor Nov 1955) Die Bestellung eines amtlichen Vertreters nach § 90 GOG kann durch ein Rechtsmittel nicht angefochten werden. Entscheidungstexte 2 Ob 363/26 Entscheidungstext OGH 28.04.1926 2 Ob 363/26 Veröff: SZ 8/137 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1926:RS0036199 ... mehr lesen...