1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 22. August 2017 wies das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 11. Juli 2017 erhobene Beschwerde des Revisionswerbers, eines irakischen Staatsangehörigen, als unbegründet ab und sprach aus, dass die Revision gegen dieses Erkenntnis gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. 2 Innerhalb der Revisionsfrist stellte der Revisionswerber beim Verwaltungsgerichtshof einen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungsgerichtshof10/07 Verwaltungsgerichtshof14/02 Gerichtsorganisation
Norm: BVwGG 2014 §21 Abs8;BVwGG 2014 §21 Abs9;GOG §89a;GOG §89g;GOG §89o;VwGG §46;
Rechtssatz: Soweit im Wiedereinsetzungsantrag eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von jenen Revisionswerbern, die von einem beauftragten Rechtsanwalt vertreten seien, und von jenen, die von einem Verfahrenshelfer vertreten se... mehr lesen...