Entscheidungen zu § 89j GOG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS OGH 2014/11/11 2R304/14t

Norm: IO §255IO §256GOG §89jZPO §87 Abs2ZPO §514 Abs1
Rechtssatz: Die, wenngleich nur als Verfügung bezeichnete, Anordnung der Aufnahme der vom Schuldner mitgeteilten Änderung seiner Anschrift in die Insolvenzdatei ist als Beschluss einzustufen, der mittels Rekurs anfechtbar ist. Es ist nicht zulässig, nach Bestätigung des Zahlungsplans und Aufhebung des Schuldenregulierungsverfahrens einen mitgeteilten Wohnsitzwechsel des Schuldners durch Aufn... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.11.2014

RS OGH 2004/5/27 10Ra66/04f

Norm: KO §2KO §173aKO §174 Abs2GOG §89jIEG §14
Rechtssatz: Die Aufnahme der Daten in die Ediktsdatei bedeutet, dass das Edikt in der Datei tatsächlich abrufbar zur Verfügung stehen muss (vgl auch Entscheidung des OLG Wien vom 19.5.2004, 7 Ra 69/04z). Entscheidungstexte 10 Ra 66/04f Entscheidungstext OLG Wien 27.05.2004 10 Ra 66/04f Euro... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.05.2004

TE OGH 2004/5/27 10Ra66/04f

Begründung: Mit der am 30.3.2004 beim Erstgericht auf elektronischem Weg eingelangten Mahnklage begehrte der Kläger die Bezahlung von rückständigem Entgelt samt Fahrtkosten und Weggeld aus einem Dienstverhältnis zur nunmehrigen Gemeinschuldnerin *****. Mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom *****, wurde über das Vermögen der ***** der Konkurs eröffnet. Die zuständige Gerichtskanzlei hat die Daten des Beschlusses vom 29.3.2004 noch am selben Tag in die Insolvenzdatei eingetragen... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.05.2004

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