Norm
IO §255Rechtssatz
Die, wenngleich nur als Verfügung bezeichnete, Anordnung der Aufnahme der vom Schuldner mitgeteilten Änderung seiner Anschrift in die Insolvenzdatei ist als Beschluss einzustufen, der mittels Rekurs anfechtbar ist.
Es ist nicht zulässig, nach Bestätigung des Zahlungsplans und Aufhebung des Schuldenregulierungsverfahrens einen mitgeteilten Wohnsitzwechsel des Schuldners durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntzumachen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00929:2014:RFE0100025Im RIS seit
27.11.2014Zuletzt aktualisiert am
27.11.2014