Entscheidungsgründe: I. 1.1. Mit Eingabe an den Verfassungsgerichtshof vom 20.7.1998 hat der Präsident des Nationalrates namens dieses Vertretungskörpers den Antrag gestellt, den Abgeordneten zum Nationalrat Peter Rosenstingl seines Mandates für verlustig zu erklären. Begründend wird dazu - unter Anschluss einer Reihe von Beilagen - im Wesentlichen Folgendes ausgeführt: "Sachverhalt Wie der Präsident des Nationalrates vor Ende der 118. Sitzung des Nationalrates am 12. Mai ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/03 Nationalrat, Bundesrat
Norm: B-VG Art141 Abs1 litcGOG NR §2 Abs1 Z2
Leitsatz: Verlustigerklärung des Mandats des Abgeordneten Peter Rosenstingl auf
Antrag des Nationalrates; verhängte Auslieferungshaft im Hinblick auf
die Möglichkeit der Rückkehr nach Österreich kein tauglicher
Rechtfertigungsgrund für die Abwesenheit des Abgeordneten von den
Sitzungen des Nationalrates Rechtssat... mehr lesen...