Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit angefochtenem Bescheid des Präsidenten des LG (belangte Behörde) vom 22.06.2022, (zugestellt am 15.06.2022) wurde dem Beschwerdeführer (im Folgenden BF) gemäß § 16 Abs 3 Z 2 GOG iVm der für das Gerichtsgebäude geltenden Hausordnung der Zutritt zum Gerichtsgebäude des Bezirks- und Landesgerichtes Linz verboten bzw nur mit Polizeiassistenz insoweit gestattet, als der BF zu ei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid verhängte die Vorsteherin des Bezirksgerichtes Josefstadt (belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) ein Hausverbot des Inhaltes, dass sie dem Beschwerdeführer den Zuritt zum genannten Gericht verbot und aussprach, dass dieses Hausverbot nur für den Fall ausgesetzt werde, dass der Beschwerdeführer eine Vorladung zu einem bestimmten Termin vorweise. Dieser Bescheid wurde dem Beschwerdeführer... mehr lesen...